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Investigativ heute: #AfD #BND #Terror

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Investigativ heute: #AfD #BND #Terror

AfD: Eine bislang unbekannte Gruppierung namens „AfD Armee Fraktion” (AAF) hat einem Bericht der Welt am Sonntag zufolge Drohbriefe an sechs ehemalige Mitglieder der AfD versandt, die sich der Partei „Allianz für Fortschritt und Aufbruch” (Alfa) angeschlossen haben. Wie die Zeitung berichtet, ging eines der Schreiben an das Ex-Mitglied des AfD-Bundesvorstandes, Hans-Olaf Henkel. Der 76-jährige Politiker fand demnach im Briefkasten seiner öffentlich nicht bekannten Berliner Adresse einen Brief, in dem er aufgefordert wurde, sein Mandat im Europäischen Parlament „an Frauke Petry und ihre Männer” zurückzugeben.

BND: Das Bundeskanzleramt hat seinen Gesetzentwurf zur besseren Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) vorerst auf Eis gelegt. Wie die Welt am Sonntag aus Sicherheitskreisen erfuhr, gibt es Bedenken, wonach die Arbeit des Geheimdienstes durch das Vorhaben massiv eingeschränkt werden könnte. Demnach soll vor allem Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Kritik gegenüber Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geäußert haben.

Terror: Bei dem Attentat auf einen jüdischen Supermarkt in Paris im Januar 2015 schoss der Terrorist mit Schreckschussgewehren, die scharf gemacht worden waren und nutzte dabei eine Gesetzeslücke in der EU aus. Vor dieser hatten Polizeibehörden jahrelang gewarnt, zeigen Recherchen des neu gegründeten Europäischen Netzwerks für investigative Zusammenarbeit (EIC), dem neben dem Spiegel acht weitere europäische Medien angehören. Wie das EIC berichtet, verwendete der Attentäter bei dem Anschlag auf den Supermarkt am 9. Januar 2015 zwei tschechische Schnellfeuergewehre vom Typ Ceska vz.58.

Salafismus: Eine Moscheegemeinde in Fulda radikalisiert nach Einschätzung des Innenministeriums junge Muslime. Sie sollen offenbar zum bewaffneten Kampf in Syrien bewegt werden. Im Fokus steht nach hr-Info-Recherchen ein der Moschee angeschlossener Verein. Auch gibt es neue Details zu der 15-Jährigen, die Ende Februar in Hannover einen Polizisten niedergestochen hat: Nach Informationen des Spiegel hatte Safia S. Kontakt zum “Islamischen Staat” – und chattete mit einem Terrorverdächtigen aus Hannover.

IS: In den vergangenen beiden Monaten sind die amerikanischen Luftschläge gegen die Kämpfer des “Islamischen Staats” (IS) erheblich intensiviert worden, schreibt die New York Times unter Berufung auf ranghohe Kommandeure. Von Kampfjets und Drohnen seien im Januar und Februar etwa 250 Bomben und Raketen auf Ziele in Afghanistan abgefeuert worden, dreimal so viel wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres, heißt es mit Bezug auf Daten der US Air Force.

Asyl: Vor allem in Ostdeutschland herrscht in Erstaufnahmestellen und Notunterkünften für Flüchtlinge teilweise großer Leerstand. Das berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf eine eigene Umfrage in den 16 Bundesländern. Demnach liegt die Belegungsquote aufgrund der stark zurückgehenden Flüchtlingszahlen in Thüringen nur noch bei 18,6 Prozent. Es folgt Sachsen mit 20 Prozent. In Brandenburg seien die Einrichtungen zu etwa 44 Prozent belegt.

Betrug: Verbraucherschützer warnen gesetzlich Versicherte vor Ärzten, die ihre Patienten um Geld betrügen. Unter den rund 120.000 niedergelassenen Medizinern bundesweit gibt es laut Recherchen der Welt am Sonntag einige, die Patienten vermeintliche Selbstzahler-Leistungen verkaufen und sie zugleich bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

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Unsere Stories: #BND #Wachleute #AfD

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Unsere Stories: #BND #Wachleute #AfD

Die Terroranschläge von Brüssel haben es Anfang dieser Woche wieder auf traurige Weise verdeutlicht: Die Sicherheit ist so gefährdet wie seit Jahren nicht – auch in Deutschland. Doch wie steht es um die Sicherheitsbehörden, BND und Co.? Den Zustand der Institutionen, die uns schützen sollen, hat Stefan Aust gemeinsam mit den Kollegen Manuel Bewarder, Thorsten Jungholt, Claus Christian Malzahn und Florian Flade untersucht. Ihre Analyse zeichnet ein Bild bedenklich angeschlagener Sicherheitsbehörden und einem Mangel an Einsatz der Bundesregierung, um dies zu ändern.

In Berlin verprügelten kürzlich Wachleute im Asylbewerberheim Flüchtlinge – diejenigen, die sie eigentlich schützen sollten. In Köln sollen Security-Mitarbeiter in einer Unterkunft Frauen sexuell belästigt haben, in Dresden einen Flüchtling gejagt haben, um ihn zu schlagen. Warum kommt es immer wieder zu solchen Übergriffen? Leisten die Zustände in der Sicherheitsbranche dem Vorschub? Anette Dowideit hat den Wirtschaftssektor unter die Lupe genommen – und per Undercover-Einsatz recherchiert, was die von der Bundesregierung geplanten strengeren Zugangsregeln für Wachleute bringen. Im Nachgang zur Berichterstattung schieben sich nun die verantwortlichen Institutionen für die Skandale gegenseitig die Schuld in die Schuhe.

Hans-Olaf Henkel, ehemals Mitglied im Bundesvorstand der AfD, hat Zeit seines Lebens viel Feindseligkeit über sich ergehen lassen müssen. Doch was Henkel nun erlebte, hat eine neue Qualität: Eine Gruppe die sich “AfD Armee Fraktion” nennt, verschickt nach Informationen unserer Reporter Uwe Müller und Dirk Banse Drohbriefe an ehemalige Mitglieder der rechtspopulistischen Partei – und fordert sie auf, ihre Mandate an “Frauke Petry und ihre Männer” zu geben. “Tod dir und deinen Alfa Schwachmaten” heißt es in einem der Schreiben.

Seinem Arzt kann man vertrauen – oder? Es scheint eine recht neue Masche zu geben, derer sich einige schwarze Schafe unter den niedergelassenen Ärzten bedienen, wie Anette Dowideit berichtet: Sie verkaufen ihren gesetzlich versicherten Patienten vermeintliche Selbstzahler-Leistungen (IgeL) – obwohl diese schon von der Krankenkasse bezahlt wurden. Sie kassieren also doppelt ab, und das ist strafbar.

Eine gute Woche und viel Erkenntnisgewinn bei der Lektüre wünscht Ihnen

Ihre Anette Dowideit

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Investigativ in den Medien am Dienstag

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Investigativ in den Medien am Dienstag

IS: Zwei Mädchen (17 und 18) aus Hamburg und Geesthacht haben sich nach Recherchen des ARD-Magazins Panorama Anfang Juni gemeinsam auf den Weg nach Syrien gemacht. Offenbar wollen sie sich dort der Terrororganisation “Islamischer Staat” (IS) anschließen. Nach dem Verschwinden nahm sich der Vater eines der Mädchen am vergangenen Wochenende das Leben.

Al-Qaida: Der Vize-Chef des Terrornetzwerks al-Qaida ist vergangene Woche womöglich bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet worden. Die USA prüfen laut Geheimdienstmitarbeitern derzeit entsprechende Berichte. Die Washington Post hatte zuvor veröffentlicht, dass Nasser al-Wuhaishi das Ziel eines Drohnenangriffs geworden sei. Ob er dabei getötet wurde, sei noch unklar. Al-Wuhaischi war Ende der 90er-Jahre nach Afghanistan gegangen und dort zum Vertrauten und Sekretär des damaligen al-Qaida-Anführers Osama bin Laden aufgestiegen. Seit 2007 führte er den al-Qaida-Zweig in seinem Heimatland Jemen.

Griechenland: In der griechischen Finanzkrise bereiten sich die Euro-Länder auf ein Scheitern aller Verhandlungen zur Rettung des hoch verschuldeten Landes vor. Zugleich bekräftigten die Verhandlungspartner ihren Willen, nach einer Lösung zu suchen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung verständigten sich die Euro-Partner auf einen Notfallplan. Ein Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs soll in Brüssel einberufen werden, wenn den Euro-Finanzministern am Donnerstag keine Einigung gelingt. Der Plan sehe vor, am Wochenende die Kontrolle des griechisch-europäischen Zahlungsverkehrs vorzubereiten.

BND: Die SPD macht sich für eine strengere Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes BND stark. In einem Reuters vorliegenden Eckpunktepapier spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, den BND durch eine gestärkte G10-Kommission des Bundestags zu überwachen. Bereits bestehende Befugnisse dieses Gremiums müssten auf die gesamte Fernmeldeaufklärung ausgeweitet werden. Seine Kompetenzen sollten erweitert werden, etwa um die Möglichkeit, Sachverständige einzusetzen. Die G10-Kommission entscheidet als unabhängiges Gremium, ob Eingriffe der Geheimdienste in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis notwendig und zulässig sind.

Transplantations-Skandal: Die Prüfungskommission der Bundesärztekammer (BÄK) erhebt schwere Vorwürfe gegen das Münchner Universitätsklinikum Großhadern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Im Zeitraum 2010 bis 2012 sei “bei mindestens 17 Patienten bewusst und gewollt” gegen die Richtlinien zur Herztransplantation verstoßen worden. Die Patienten hätten durch diese Manipulationen bevorzugt ein Spenderherz erhalten, andere Patienten seien zunächst leer ausgegangen. Die Prüfungskommission hat deshalb auch die Staatsanwaltschaft informiert. Das Klinikum Großhadern weist die Vorwürfe vehement zurück.

Wochentäglich und am Sonntag liefert das WELT-Investigativteam einen Überblick über aktuelle investigative Geschichten in den Medien ­ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber mit den Ergebnissen vieler interessanter und exklusiver Recherchen. Der Überblick kann wie der Wochenbrief abonniert werden.

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Investigativ in den Medien am Wochenende

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Investigativ in den Medien am Wochenende

Die Linke: In der Parteikasse der Linken klafft nach Informationen der Welt am Sonntag ein Finanzloch in Höhe von rund einer Million Euro. Grund ist der Teilverkauf der “Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH” vor gut acht Jahren an die Berliner Firma Communio. Der Kaufpreis betrug 1,6 Millionen Euro und sollte in 16 Jahresraten von 2007 bis 2022 beglichen werden. Dem Bericht zufolge summierten sich die Außenstände Ende 2013 auf exakt 955.537,19 Euro. Die Privatisierung des “Neuen Deutschland” wurde Ende 2006 eingeleitet, als der Anwärter auf den Linke-Fraktionsvorsitz im Bundestag, Dietmar Bartsch, Bundesgeschäftsführer der Partei war. Inhaber der Communio ist der Ex-Stasi-Offizier Matthias Schindler.

BND: Der Streit um geheime Spio­na­ge­ziele, die der Bun­des­nach­rich­ten­dienst im Auf­trag der NSA über­wacht, geht weiter. Nach Infor­ma­tio­nen der Bild am Sonntag leh­nen die Ame­ri­ka­ner auch den Kom­pro­miss­vor­schlag der Bun­des­re­gie­rung ab, demzufolge eine Ver­trau­ens­per­son die Lis­ten mit den Such­be­grif­fen begut­ach­ten darf. Unterdessen ist sich die Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss einig, wer die geheime Liste überprüfen soll. Wie die Welt am Sonntag unter Berufung auf Unionskreise berichtet, soll der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Kurt Graulich, als Vertrauensperson eingesetzt werden.

IS: Die IS-Aussteigerin Um Asma spricht in der Bild am Sonntag über ihre Rolle als Mädchenfängerin in Syrien. Sie will mehr als 100 junge West­eu­ro­päe­rin­nen nach Syrien geschmug­gelt haben. Nach Informationen des Spiegel hat sich die Zahl der jungen Frauen deutlich erhöht, die aus Deutschland als Dschihadistinnen nach Syrien und in den Irak ziehen.

Russland: Angesichts wachsender Spannungen mit Russland will die Nato beim Treffen der Verteidigungsminister Mitte kommender Woche laut einem Bericht der Welt am Sonntag auch über die Nuklearstrategie Russlands beraten. Das westliche Verteidigungsbündnis will dem Bericht zufolge intensiv analysieren, wie Russlands Präsident Putin Atomwaffen in der neuen Konfrontation mit dem Westen nutzen kann, wie stark die nuklearen Fähigkeiten Moskaus sind und welche Konsequenzen die Nato daraus ziehen soll.

Griechenland: Griechische Rentner und Staatsbedienstete müssen sich darauf einstellen, dass ihre Bezüge für Juni nicht mehr voll ausgezahlt werden. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter Berufung auf interne Berechnungen der Geldgeber. Demnach fehlen Athen am Monatsende 2 bis 3,6 Milliarden Euro. Folglich könne die Regierung dann nicht nur die fällige Rate von 1,6 Milliarden Euro an den Internationalen Währungsfonds nicht begleichen, sondern müsse zusätzlich bei Rentnern und Beamten sparen.

LKW-Maut: Im Streit um die verspätete Einführung der Lkw-Maut belasten interne Dokumente die Konzerne Daimler und Telekom. Beide Unternehmen waren nach Recherchen des Spiegel frühzeitig über technische Probleme ihrer Mautfirma Toll Collect informiert. Der Bund und Toll Collect hatten im September 2002 einen Vertrag über das Lkw-Mautsystem geschlossen. Nach einer Verzögerung von eineinhalb Jahren ging das Mautsystem am 1. Januar 2005 in Betrieb.

Steuerbetrug: Steuerbetrug mit manipulierten Kassen und Kassensystemen ist nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs ein “Massenphänomen” in Deutschland. Nach Informationen des Spiegel entgehen dem Fiskus schätzungsweise zehn Milliarden Euro pro Jahr, weil Unternehmen Umsätze nicht oder falsch erfassten. Dies gehe aus einem Bericht an das Bundesfinanzministerium hervor, der dem Magazin vorliegt.

Saudi-Arabien: Saudi-Arabien beobachtet die Aktivitäten seines Rivalen Iran offenbar akribisch. Dies geht aus diplomatischen Dokumenten hervor, die die Enthüllungsplattform Wikileaks ins Internet gestellt hat.

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Investigativ in den Medien am Donnerstag

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Investigativ in den Medien am Donnerstag

Medikamente: In kaum einem Land sind Medikamente so teuer wie in Deutschland. In vielen anderen Staaten müssen Menschen allerdings trotzdem wochenlang arbeiten, um sich einfachste Behandlungen leisten zu können. Das zeigt ein internationaler Vergleich. Das Projekt „Medicamentalia“ untersucht 14 von der Weltgesundheitsorganisation WHO definierte Basis-Medikamente. Recherchiert haben die spanischen Journalisten von Civio mit Reportern aus Brasilien, Ghana und Argentinien. Den deutschen Part hat CORRECT!V übernommen.

BND: Der Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr arbeiten mit Unternehmen zusammen, die offenbar von einer Tarnfirma der CIA aufgebaut wurden und bis heute für den US-Geheimdienst sowie die NSA arbeiten. Das geht aus internen Dokumenten der Bundesregierung hervor, die der Zeit und Zeit Online vorliegen. In dem Schreiben teilt ein Staatssekretär des Verteidigungsministeriums mit, dass das Softwareunternehmen Attensity im Jahr 2012 Lehrgänge für das Ministerium durchgeführt hat. Außerdem wird bestätigt, dass Attensity und eine zweite Firma Palantir in den vergangenen fünf Jahren auch für den deutschen Auslandsgeheimdienst BND gearbeitet haben.

Bundestag-Hack: Hinter der Cyberattacke auf die polnische Regierung im August 2014 und dem Angriff auf das Bundestagsnetz steht vermutlich derselbe Angreifer. Wie die Welt aus Sicherheitskreisen erfuhr, gehen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Verfassungsschutz inzwischen davon aus, dass es sich bei dem Urheber um eine Hackergruppierung handelt, die vermutlich von staatlichen Stellen in Russland unterstützt wird. Oder sogar im Auftrag des russischen Geheimdienstes agiert. Die Rede ist von einer “nachrichtendienstlichen Kampagne” Russlands.

IS: Junge Frauen werden offenbar immer gezielter und systematischer für den selbsternannten “Islamischen Staat” angeworben. Das ergeben Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung. Laut Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz sind den deutschen Sicherheitsbehörden mittlerweile “rund ein Dutzend Anwerberinnen” bekannt, die Frauen aus Deutschland für den IS rekrutieren. Die Dunkelziffer sei noch höher.

Bayern-Ei-Affäre: In der Bayern-Ei-Affäre hat Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) offenbar die Öffentlichkeit falsch informiert. Bislang hatte sie behauptet, Eier der umstrittenen Firma Bayern-Ei würden nicht in bayerischen Supermärkten verkauft. Nach Recherchen des BR-Politikmagazins Kontrovers und der Süddeutschen Zeitung ist diese Aussage jedoch nicht zutreffend. Bei Stichproben wurden Bayern-Ei-Eier in mehreren Geschäften im Freistaat gefunden.

Stasi: Eine amtierende Funktionärin des Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) soll sich nach Recherchen der Bild 1974 unter dem Decknamen „Helene“ als inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi verpflichtet haben. Laut der vorliegenden Akte arbeitete IM „Helene“ im Hotel Neptun in Rostock-Warnemünde, berichtete bis 1985 an die Stasi – unter anderem über den schwedischen Botschafter in der DDR und über Reporter des Stern.

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Tippen für Moskau: das Ehepaar Anschlag

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Tippen für Moskau: das Ehepaar Anschlag

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Sie sind so etwas wie die Elite unter den russischen Spionen, die sogenannten “Illegalen” des russischen Auslandsgeheimdienstes Sluschba Wneschnei Raswedki (SWR). In Russland zu Agenten ausgebildet werden sie, meist über Drittstaaten, in ihre Zielländer eingeschleust. Dort leben sie viele Jahre lang unerkannt unter einer Legende. Nach außen geben sie eine bürgerliche Fassade, in Wahrheit gehen sie im Auftrag Moskaus auf die Jagd nach geheimen Informationen. Es ist der Stoff, der sich sogar für Drehbücher eignet, siehe die US-Serie “The Americans”.

Andreas und Heidrun Anschlag waren solche Jäger. Noch vor der Wiedervereinigung kamen sie nach Deutschland. Ihre Legende: in Südamerika geborene Österreicher. Andreas Anschlag (Deckname “Pit”) schrieb sich an der Technischen Universität in Aachen zum Maschinenbau-Studium ein, arbeitete später als Ingenieur bei einem Automobile-Zulieferer. Seine Frau Heidrun (Deckname “Tina”) war Hausfrau und kümmerte sich um die gemeinsame Tochter.

Am 18. Oktober 2011, mehr als 20 Jahre nach ihrer Einwanderung, stürmten Polizisten der Eliteeinheit GSG-9 das Haus der russischen Spione in Marburg-Michelstadt und die Zweitwohnung im baden-württembergischen Balingen. Der Bundeskriminalamt und die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes waren durch einen Hinweis aus den Vereinigten Staaten auf das Ehepaar Anschlag aufmerksam geworden. Der Verdacht bestätigte sich schließlich.

Die Anschlags hatten einen europäischen Spionagering geführt, Quellen in Politik und Wirtschaft angeworben und waren so an geheime Dokumente aus Nato und EU gelangt. Übermittelt wurden die Informationen über tote Briefkästen, Kurzwellenfunk und kryptierte Kommentare unter Youtube-Videos.

Es dauerte über ein Jahr, bis dieser wohl spektakulärste russische Spionagefall in Deutschland seit der Wiedervereinigung vor dem Stuttgarter Oberlandesgricht verhandelt wurde. Das Urteil nach 28 Verhandlungstagen in der ersten Jahreshälfte 2013 lautete: fünfeinhalb Jahre Haft für Heidrun Anschlag, sechseinhalb Jahre für ihren Mann wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.

Der Prozess lieferte einen seltenen Einblick in die Vorgehensweise der russischen Geheimdienste in Deutschland. Die Anschlags, so konnten die Ermittler rekontruieren, waren auf Seminaren und Fachtagungen zur Sicherheitspolitik auf die Suche nach Informanten gegangen. Im Haus der Russen-Spione stieß das BKA auf einen Laptop Marke “Sony Vaio”, darauf fand sich eine Liste von Veranstaltungen, die die russischen Spione im Laufe der Jahre besucht hatten. Darunter eine Konferenz der Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. im August 2003 im pfälzischen Lambrecht, Thema: „Sicherheitsbegriff und Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert in Deutschland, Europa und der Welt“.

Während der dreitägigen Veranstaltung lernte Andreas Anschlag allerlei hochrangige Militärs und Spitzenbeamten kennen. Er führte Gespräche, sammelte Visitenkarten ein, notierte sich Namen, Telefonnummern, Werdegang. Für den russischen Spion kamen offenbar einige Gesprächspartner aus dem Seminar in Lambrecht als potenzielle Informanten in Frage. Das jedenfalls übermittelte er per Funkspruch an die Zentrale des SWR in Moskau.

Wie die Ermittler herausfanden war unter den Personen, die Anschlag als mögliche Quellen empfahl, auch ein Politikwissenschaftler, damals tätig als Referent im Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn. Der Name ist der Redaktion bekannt. Wir nennen ihn aber lediglich Z..

Der Mann, so übermittelte Anschlag nach Moskau, arbeite wohl für den Bundesnachrichtendienst (BND). Er habe über die Fälschungssicherheit von deutschen Personalausweisen und Reisepässen gesprochen, über Finanzermittlungen deutscher Behörden zur Terrorismus-Bekämpfung und über Haushaltsmittel für das Bundesinnenministerium.

Die Ermittler waren alarmiert. Ein BND-Mann war vom russischen Geheimdienst als Quelle ausgemacht worden? Man hatte ihn “getippt”, wie es in der Sprache der Nachrichtendienste heißt. Umgehend wurde der BND über diesen Sachverhalt informiert.

Dort sorgte der Hinweis für einige Verwunderung. Denn Z. war, als er Andreas Anschlag in der Pfalz getroffen hatte, kein Mitarbeiter des BND. Er hatte sich gerade erst beim Dienst beworben. Und war schließlich eingestellt worden. Von möglichen Kontakten von Z. nach Russland war dem BND bis dahin nichts bekannt geworden.

Dabei hatte Moskau zwei Jahre nachdem Anschlag den Deutschen “getippt” hatte, entschieden, Z. anzuwerben. Nach einer öffentlichen Veranstaltung in Bonn trat ein Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats in Bonn an Z. heran. Er betreue die Hinterbliebenen der Flugzeugkollision von Überlingen, gab der Mann mit Namen “P.” an, und interessiere sich daher sehr für die Arbeit von Z. beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Man traf sich zum Mittagessen, telefonierte einige Male. Z. lud den Russen sogar zu einem Besuch in seine Behörde ein. Der soll aber nie stattgefunden haben.

Die Abteilung Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) konnte den russischen Konsulatsmitarbeiter “P.” identifzieren. Es handelte sich um in Wahrheit um den Residenten des Auslandsgeheimdienstes SWR in Bonn. Seine Kontaktaufnahme mit Z. war als Anwerbeversuch zu werten.

Der BND ging daher zur Maulwurfsjagd über. Gab es im Dienst einen russischen Doppelagenten? Mitarbeiter Z. wurde zum Fall für die Eigensicherung des Dienstes. Es folgten Observationen und schließlich sogar G-10-Maßnahmen. Telefonate,d ie Z. führte, wurden monatelang mitgehört, E-Mails und SMS mitgelesen. Doch es blieb erfolglos: Es gab nie einen Beweis, dass Z. wirklich für Moskau arbeitete.

Am 14. Juni 2012, neun Monate nach der Festnahme der Anschlags, vernahmen BKA-Beamte den BND-Mitarbeiter schließlich als Zeugen. Er soll angegeben haben, auf die russischen Kontaktaufnahmen nicht reagiert zu habe, und beteuerte, es sei zu keiner Zusammenarbeit gekommen. Der Fall wurde beim BND zu den Akten gelegt.

Jetzt aber steht Z. erneut im Fokus der Eigensicherung des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Diesmal nicht wegen Spionageverdacht, sondern wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Wie wir recherchieren konnten, soll Z. im vergangenen Jahr vertrauliche Informationen über BND-Mitarbeiter an eine unbefugte Person verraten haten – den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter. Wie es genau dazu kam, lesen Sie hier.

investigativ.de

Moskaus Schatten über dem NSA-Ausschuss

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Moskaus Schatten über dem NSA-Ausschuss

Bislang kümmerte sich der NSA-Ausschuss vor allem um den Wissensdurst der USA. Nun wird deutlich, dass ein russischer Dienst Einfluss auf das Gremium genommen haben könnte – über einen BND-Mann.

Ein Treffen veränderte alles. Roderich Kiesewetter, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Aalen, aufstrebender Außenpolitiker seiner Partei, war gerade zum Obmann der Union im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages auserkoren worden, da meldete sich ein alter Bekannter. Kiesewetter hatte den Mann, nennen wir ihn Z., seit Längerem nicht mehr gesehen. Doch das, was Z. ihm jetzt streng vertraulich sagte, hatte es in sich: In seinem, also Kiesewetters, engstem Umfeld seien zwei BND-Mitarbeiter aktiv. Zwei Personen aus der Führung des Reservistenverbands der Bundeswehr, dem der 51-jährige Ex-Soldat Kiesewetter vorsteht, seien für den BND tätig.

Der deutsche Auslandsgeheimdienst in unmittelbarer Nähe zu einem Spitzenpolitiker, der die Überwachungspraktiken und Kooperationen von NSA, BND und Co. aufklären soll? Für Kiesewetter war bald klar, dass diese Informationen einen Skandal auslösen könnten. Man hätte ihm, der den BND im Ausschuss vehement verteidigt hatte, vorwerfen können, dem Nachrichtendienst viel zu nahe zu stehen. Er zog Konsequenzen und trat Anfang dieses Jahres als Chefaufklärer der Union in dem Bundestagsgremium zurück. Offizielle Begründung: zu hohes Arbeitspensum.

Die “Welt am Sonntag” berichtete kurz darauf, dass Kiesewetter das nur vorgeschoben hatte, und nannte den wahren Grund. Die Abgeordneten im Ausschuss wollten anschließend freilich mehr wissen. Sie bohrten nach, stellten Fragen im Untersuchungsausschuss. Doch sie kamen nicht weiter. Weder BND, noch Kanzleramt, noch Kiesewetter wollten Details preisgeben. Vor allem eine Frage blieb offen: Wer war der Informant?

Wie Recherchen der “Welt am Sonntag” nun ergeben haben, ist die Antwort auf diese Frage hochbrisant: Der damalige Hinweisgeber verriet nicht nur Helfer des Geheimdienstes. Der Mann ist selbst beim BND tätig. Und nicht nur das: Er stand lange im Verdacht, für einen ausländischen Geheimdienst als Doppelagent tätig gewesen zu sein. Und zwar für die Russen.

Die Russen und der BND

Bislang kümmerten sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss aufgrund der Snowden-Enthüllungen vor allem um den Wissensdurst der Amerikaner und ihres Geheimdienstes National Security Agency (NSA). Nun wird deutlich, dass ein russischer Dienst maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit des Gremiums genommen haben könnte. Der BND-Mitarbeiter tauchte nämlich bereits in einem der spektakulärsten Spionagefälle seit der Wiedervereinigung auf.

Rückblick: Ende August 2003 lud die “Deutsch-Atlantische Gesellschaft” im pfälzischen Lambrecht zu einer Konferenz ein. Titel der Veranstaltung in dem Ort zwischen Kaiserslautern und Mannheim: “Sicherheitsbegriff und Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert in Deutschland, Europa und der Welt”. Gekommen waren zahlreiche ehemalige und aktive Militärs, Diplomaten, allerlei Sicherheitsexperten und Geheimdienstler. Unter den Gästen war auch ein unscheinbarer Mann mit grauem Haar und schmalen Lippen: Andreas Anschlag. Er stellte sich als Ingenieur in der Automobilbranche vor. Seine wahre Tätigkeit aber blieb mehr als zwei Jahrzehnte ein Geheimnis: Top-Spion für den russischen Auslandsgeheimdienst SWR.

Andreas Anschlag und seine Ehefrau Heidrun lebten und arbeiteten bis zu ihrer Festnahme im Oktober 2011 unter falscher Identität in Deutschland. Bereits ihre Einreise 1989 war Teil der Legende. Angeblich wurden die beiden in Südamerika geboren, heirateten in Österreich. Ihre Aufgabe war es, geheime Informationen zu beschaffen: Dokumente zu Nato, EU, über die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Das Agenten-Pärchen war erfolgreich. Andreas Anschlag besuchte immer wieder Veranstaltungen wie jene in Lambrecht. Derartige Konferenzen waren für den russischen Top-Spion ideale Orte, um potenzielle Informanten kennenzulernen. Namen und Kontaktdaten übermittelten die Anschlags anschließend an die Zentrale in Moskau. “Tippen” nennen die Geheimdienste diese Vorauswahl.

SWR-Spion nimmt Z. ins Visier

Auch bei der Sicherheitskonferenz in der Pfalz traf der russische Spion auf einige Personen, die als vielversprechende Quellen infrage kamen. Etwa einen Regierungsdirektor im Verteidigungsministerium, zuständig für das Personalmanagement. Oder einen ehemaligen Präsidenten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).

Auf eine Person aber warf der SWR-Spion ein besonderes Augenmerk: auf Z., damals Referent des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn – und auf dem Weg, Mitarbeiter des BND zu werden. Z. hatte das Fach Internationale Beziehungen in den Vereinigten Staaten und Deutschland studiert. Er referierte zu Terrorismus-Gefahr, Cyber-Attacken und diversen Sicherheitsthemen.

Der russische Geheimdienst SWR versuchte daraufhin, Z. anzuwerben. Ein Mitarbeiter aus dem russischen Generalkonsulat in Bonn – in Wahrheit wohl SWR-Offizier – nahm nach Informationen der “Welt am Sonntag” schließlich Kontakt auf. Man ging zusammen Mittag essen, telefonierte. Diese Kontaktversuche verliefen aber wohl im Sande. Erst als das Ehepaar Anschlag aufgrund von Hinweisen aus den USA aufgeflogen war, erkannte man beim BND das Problem.

Nach der Festnahme des Paares im Juni 2011 stießen die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes auf ein paar Hinweise, wonach Z. als Quelle ausgewählt worden war. So viel konnte zumindest rekonstruiert werden. Mehr konnte man nicht beweisen: Im Verlauf des späteren Prozesses gegen Andreas und Heidrun Anschlag tauchte Z. lediglich in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft und als Zeuge auf.

Fall für Eigensicherung des BND

Dennoch war er fortan ein Fall für die sogenannte Eigensicherung des Geheimdienstes. Die streng geheime Einheit des Dienstes kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein deutscher Agent in den Verdacht gerät, für einen fremden Geheimdienst zu spionieren. Dann beginnt eine heikle Aufgabe: die eigenen Mitarbeiter beobachten, observieren, ausforschen – ohne dabei aufzufallen. Bei Z. schaute man nun ganz genau hin, mit wem er sich traf und austauschte. Die Hinweise, wonach der Mann ein Doppelspion Russlands sein könnte, erhärteten sich offenbar. Nur so ist zu erklären, dass der BND schließlich eine sogenannte G-10-Maßnahme beantragte.

Z.s komplette Kommunikation wurde überwacht, was die zuständige Kommission des Bundestags nur in ganz wenigen Fällen zulässt. Doch so sicher man sich zuvor offenbar war – Beweise fanden sich nicht. Es blieb beim Verdacht, der sich nicht weiter erhärten ließ. Z. versuchte daraufhin, in der privaten Wirtschaft unterzukommen, unter anderem bei Axel Springer (“Bild”, “Welt”, N24). Doch die Versuche blieben erfolglos. Z. arbeitet bis heute beim BND.

Während seine Karriere in heftige Turbulenzen geraten war, stieg Roderich Kiesewetter in diesen Jahren zu einem der führenden Außenpolitiker der Unionsfraktion im Bundestag auf. Vehement vertrat er die Positionen von Fraktion und Partei. Das war auch der Fall, als er im vergangenen Jahr Obmann der Unionsfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss wurde.

Warum gibt Z. Kiesewetter Hinweise?

Kiesewetter bildete ein Gegengewicht zu den NSA- und BND-Kritikern. Als etwa der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Überwachung von Ausländern als verfassungswidrig bezeichnete, konterte Kiesewetter: “Professor Papier hat fantasiert.” Regierung und BND konnten auf den CDU-Obmann zählen, auf ihn war Verlass.

Im Oktober 2014 kreuzten sich die Wege von Z. und Kiesewetter dann folgenreich. Der Abgeordnete bestätigte auf Anfrage, dass Z. ihn über die BND-Helfer im Reservistenverband informiert hat: “Es trifft zu”, sagte er. Beide kannten sich seiner Aussage nach flüchtig: “Ich sehe ihn als weitläufige Bekanntschaft.” Erstmals habe er Z. um die Jahrtausendwende im Rahmen eines transatlantischen Förderprogramms für junge Führungskräfte kennengelernt. Die Motive für den Hinweis an Kiesewetter bleiben dabei unklar. Wollte er Kiesewetter schützen? Wollte er seinem Arbeitgeber eins auswischen? Oder hatte er einen Auftraggeber? Z. antwortete auf Anfrage lediglich: “Aus dienstrechtlichen Gründen kann ich mich zu diesen Vorwürfen derzeit nicht äußern.”

Der Bundestag wurde über diesen Vorgang aus dem Herbst bislang nicht in Gänze unterrichtet. Weder das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) noch der NSA-Untersuchungsausschuss haben erfahren, dass ausgerechnet ein BND-Mitarbeiter den Tipp an Kiesewetter gab, der dann zu seinem Rücktritt führte. Und dass dieser Mann im Verdacht stand, mit Moskau kooperiert zu haben. BND und Bundesregierung werden den Abgeordneten erklären müssen, warum ihnen diese brisanten Details vorenthalten wurden. Der Dienst teilte mit, dass man sich “zu laufenden Personalsachen oder etwaigen Besonderen Vorkommnissen” nicht öffentlich äußere.

Z. drohen nun strafrechtliche Konsequenzen. Wenn er tatsächlich die Informationen an Kiesewetter weitergegeben haben sollte, und es spricht vieles dafür, könnte das den Tatbestand des Geheimnisverrats erfüllen. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Mehr Hintergründe zum Fall Anschlag vom “Welt”-Investigativteam: “Tippen für Moskau” 

Der Artikel auf welt.de

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Unsere Stories: #BND, #Vatikanbank, #SchannaNemzowa

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Unsere Stories: #BND, #Vatikanbank, #SchannaNemzowa

Liebe Leute,

ein Mitarbeiter vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND wird jahrelang verdächtigt, Doppelagent zu sein – und zwar für den russischen Geheimdienst. Beweisen konnte man es nie. Seine Name fällt aber in einem der prominentesten Spionagefälle der Nachkriegsgeschichte. Dann lösen seine Informationen einen brisanten Rücktritt im NSA-Untersuchungsausschuss aus. Alles Zufall? Diese spannende wie verworrene Geschichte haben Manuel Bewarder, Florian Flade und Thorsten Jungholt in den vergangenen Wochen recherchiert. Die Antwort auf die entscheidende Frage haben sie allerdings auch noch nicht: Was war das Motiv des BND-Mannes? Warum hat er den CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Roderich Kiesewetter, darüber informiert, dass in dessen Umfeld zwei BND-Informanten sitzen? Die Geschichte ist noch lange nicht zu Ende. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wird sich damit befassen und auch der NSA-Untersuchungsausschuss. Inzwischen berichten auch andere Medien über den komplizierten Fall.

Eine positive Folge der Enthüllungen von Wikileaks ist, dass immer transparenter wird, was alles möglich ist. Hatten Sie sich vorstellen können, dass eine deutsche Firma Spionagesoftware aus Italien in den Nordirak vermittelt? Wenn nicht, dann sollten Sie die Geschichte von Florian Flade, Benedikt Fuest und Lars-Marten Nagel lesen.

Von einer Bank des Papstes sollte man eigentlich ethisch besonders saubere Geschäfte erwarten. Dass die Vatikanbank dieser Erwartung lange nicht gerecht wurde, haben so einige Finanzskandale gezeigt. Es folgte ein Reinigungsprozess, für den der Vatikan allenthalben gelobt wurde – der aber womöglich nicht konsequent genug war. Italienische Staatsanwälte vermuten noch immer Altlasten hinter den Mauern des Kirchenstaats, wie Tobias Bayer und Sebastian Jost in ihrer Geschichte beleuchten. Die Spuren führen auch zu deutschen Banken.

Erinnern Sie sich an den Sandoz-Unfall 1986, als hochgiftiges Löschwasser in den Rhein floss? Anschließend vermeldete die Tagesschau fast jeden Tag einen neuen Giftunfall. Das ließ nur einen Rückschluss zu: Es gab damals ständig Unfälle, nur hatte darüber niemand berichtet. Ähnlich ist das nun mit den Autorennen in deutschen Städten. Es hat immer wieder Tote gegeben, nur interessierte das kaum jemanden. Nun erfahren wir mehr und mehr über diesen Wahnsinn. Anette Dowideit und Tim Röhn fanden sogar heraus, dass neuerdings Miet- und Charsharing-Autos als Rennwagen zweckentfremdet werden. Es gibt das hässliche deutsche Wort “Handlungsbedarf”. Hier ist er einmal wirklich angezeigt.

Das gilt auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Da hat der frühere Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu seiner aktiven Zeit nicht nur seine Ehefrau zur Personalchefin gemacht, sondern diese hat dann auch noch dessen Ruhestandsgeld kräftig erhöht. Jetzt hat die KBV eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, die Sache zu prüfen, wie Anette Dowideit herausfand. Wo so etwas möglich ist, muss man genauer hinsehen. Schließlich entscheiden die Kassenärztlichen Vereinigungen, allesamt öffentlich-rechtliche Körperschaften, darüber, wie der Kuchen an Versicherungsleistungen in Höhe von 33 Milliarden Euro jährlich im Großen und Ganzen an die Ärzte verteilt wird. Eins versprechen wir schon jetzt: Das war nicht der letzte Beitrag zu diesem Thema.

“Wer sagt, was er denkt, riskiert alles”. Das sagt Schanna Nemzowa, die Tochter des ermordeten russischen Oppositionellen Boris Nemzow. Im Interview mit der europäischen Zeitungsallianz LENA, zu der auch die Welt gehört, zeichnet sie ein erdrückendes Bild von einem autokratischen Regime. Das Interview hat Boris Reitschuster geführt, sechs Zeitungen in fünf Ländern druckten es, manchmal auf Seite eins. Vorab hatte ich selbst noch einmal länger mit Schanna Nemzowa über einige Formulierungen gesprochen. Danach kann ich versichern: Sie kämpft um jedes Wort. Und sie ist ihrem temperamentvollen Vater, den ich in den neunziger Jahren viele Male getroffen habe, sehr ähnlich.

Und hier noch ein paar Gedanken auf N24 zur Flüchtlingsdebatte in Deutschland, die wir nun hoffentlich dank dem palästinensischen Mädchen Reem etwas pragmatischer führen.

Viel Spaß und Erkenntnisgewinn beim Lesen und Schauen

Ihr Jörg Eigendorf

 

 

 

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Bislang nur ein Flüchtling unter Terrorverdacht

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Bislang nur ein Flüchtling unter Terrorverdacht

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Ein Terrorkommando des “Islamischen Staates” (IS) stürmt ein Hotel in Deutschland. Die Islamisten schießen um sich, töten und nehmen Geiseln. Die Polizei und der Geheimdienst wissen nichts über die Terroristen, denn sie kamen unerkannt ins Land. Sie gaben sich als Asylbewerber aus Syrien aus, nannten falsche Namen und Geburtsdaten. Die perfekte Tarnung.

Dieses Szenario wandert seit einigen Monaten wie ein Gespenst durch die Medien: Terrorgruppen könnten den Flüchtlingsstrom nutzen, um Kämpfer unbemerkt nach Europa zu schleusen. Tausende IS-Dschihadisten seien vermutlich als “Schläfer” auf dem Kontinent, hieß es in britischen Zeitungen. Doch wie sieht es tatsächlich aus mit der Terrorgefahr durch die Flüchtlingswelle aus dem Nahen Osten?

Unsere Recherchen zeigen, dass das Risiko, vor dem Sicherheitsbehörden durchaus warnen, bislang ein hypothetisches ist. Weder der Bundesnachrichtendienst (BND) noch der Verfassungsschutz haben derzeit ernstzunehmende Hinweise darauf, dass Terroristen als Flüchtlinge ins Land sickern. Im Gegenteil.

Der IS ruft Muslime in einer bislang beispiellosen Propagandakampagne dazu auf, in Syrien und dem Irak zu bleiben statt in das verhasste Europa, das “Haus des Unglaubens”, zu fliehen. Die Flucht in den Westen sei eine “große Sünde”, behaupten die Islamisten.

Die Hinweise auf angebliche Dschihadisten in deutschen Flüchtlingsheimen jedoch steigen stark an. Gab es im vergangenen Jahr nur wenige solche Meldungen pro Woche, erreichen Polizei und Verfassungsschutz inzwischen fast täglich derartige Informationen. Meist handelt es sich dabei um Diskreditierungen und plumpe Anschwärzerei unter den Asylbewerbern. Die Sicherheitsbehörden gehen den Hinweisen nach, die sich bislang jedoch nicht bestätigt haben.

Auch Fotos, die derzeit in sozialen Netzwerken kursieren und angeblich IS-Kämpfer als Flüchtlinge in Deutschland zeigen sollen, erwiesen sich als Fälschungen oder Verwechslungen. In einem Fall konnte das Bundeskriminalamt (BKA) ermitteln, dass es sich bei dem vermeintlichen IS-Mann in Wahrheit um einen ehemaligen Kämpfer der Rebellengruppe “Freie Syrische Armee” (FSA) handelte.

Vor einigen Wochen erreichte das BKA allerdings eine Meldung aus Brandenburg, die die Ermittler aufhorchen ließ. Wie wir in der vergangenen “Welt am Sonntag” exklusiv berichtet haben, hatten Flüchtlinge einen Syrer heimlich mit dem Handy gefilmt, wie dieser über seine Zeit beim IS sprach. Er habe für die Dschihadisten gekämpft und auch getötet, erzählte der Asylbewerber unverhohlen. Das BKA nahm die Hinweise sehr ernst und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Der Fall bleibt bislang der einzige, in dem es konkrete Hinweise auf einen terrorverdächtigen Flüchtling gibt.

Auch im Ausland stieß unsere Meldung daher auf einiges Interesse. So berichteten Al-Arabiya, Daily Mail und andere Medien über den Syrer in Brandenburg. Der Tagesspiegel recherchierte anschließend, dass der Mann von der Polizei aktuell sogar als “Gefährder” eingestuft wird.

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Deutsche Spione zu Gast bei Assad

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Deutsche Spione zu Gast bei Assad

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Antwort der Bundesregierung an Kleine Anfrage der Partei Die Linke

 

Am frühen Morgen des 21. August 2013 kam der Tod ins syrische Ghouta. In Form von beißenden, ätzenden weißen Wolken. Wohl mehr als 1000 Menschen starben an jenem Tag durch das Giftgas Sarin. Wie viele Tote es bei den Raketenangriffen in dem Vorort südöstlich der syrischen Hauptstadt Damaskus wirklich gab, ist bis heute unklar. Und auch wer den Einsatzbefehl gab, ist nicht abschließend geklärt.

„Wir sind stolz auf unsere Leistungsfähigkeit, die sich jetzt gerade in Sachen Syrien erneut beweist“, sagte nur rund drei Wochen später der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, bei einer Rede in Berlin. Leistungsfähigkeit in Syrien? Was meinte der Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes?

Anfang September sprach Schindler vor dem geheimtagenden Parlamentarischen Kontrollgremium über den Giftgaseinsatz von Ghouta. Sichtlich stolz präsentierte er in einem rund halbstündigen Vortrag die Erkenntnisse seines Geheimdienstes.

Beim BND waren bereits kurz nach den ersten Meldungen aus Syrien die Fachleute zusammen gekommen. Mediziner, Rüstungsexperten, Spione und Techniker werteten Videoaufnahmen, Satellitenbilder, abgehörte Telefonate und Quellenmeldungen aus. Ihre Vermutung: Das syrische Regime war für den Giftgasangriff verantwortlich. Ein ranghoher Hisbollah-Kommandeur sprach davon in einem abgefangenen Telefonat. Assad seien wohl die Nerven durchgebrannt.

In Syrien tobt seit Jahren einer der schlimmsten Bürgerkriege der vergangenen Jahrzehnte. Hunderttausende Menschen starben bereits, Millionen sind auf der Flucht. Hinzu kommen die tausenden Dschihadisten aus aller Welt, die in den Terrorcamps von IS, Al-Qaida und anderen Gruppen gedrillt werden. Eine humanitäre und sicherheitspolitische Katastrophe, deren Ende nicht absehbar ist.

Für die europäischen Geheimdienste, die voller Angst vor Terroristen auf Syrien blicken, erweist sich das Land als eine immense Herausforderung. Es ist schwierig angesichts von Chaos und Instabilität die nötigen Informationen zu gewinnen – die Zugänge sollen schlechter sein als in anderen Krisenherden zuvor. Auch weil inzwischen viele Player im Bürgerkrieg mitmischen: Russland, Iran, Hisbollah, Türkei, Saudi-Arabien und andere. Die wenigen Informationen, die Geheimdienste generieren, werden nur ungern geteilt. Vielleicht auch deshalb nähern sich seit einiger Zeit die Spione aus Europa wieder dem eigentlich geächteten Regime von Präsident Baschar al-Assad an.

In der vergangenen Ausgabe der WELT am Sonntag haben Manuel Bewarder und ich darüber berichtet, wie auch der BND offenbar wieder Kontakte knüpft zu Assad und seinen Schergen. Meldungen, wonach sogar der BND-Präsident selbst nach Syrien geflogen ist, sind wohl nicht korrekt. Aber es soll dennoch geheime Reisen der deutschen Agenten geben. Auf dem Landweg. In Konvois von der BND-Residentur in Beirut bis nach Damaskus. Bei den Gesprächen zwischen den Deutschen und den Syrern soll es in der Vergangenheit um die Terroristen des IS gegangen sein, aber auch um verschleppte deutsche Staatsbürger, wie etwa den Journalisten Armin Wertz

Früher bereits gab es eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Assad-Regime und den deutschen Geheimdiensten. Insbesondere nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Syrien wurde damals als Verbündeter im Kampf gegen Al-Qaida erachtet. Als “Kirschenessen mit dem Teufel”, bezeichnete Thomas de Maizìere, damals Chef des Bundeskanzleramts, diese Zusammenarbeit. Im Mai 2002 besuchte eine Delegation unter Leitung des damaligen BND-Präsidenten August Hanning Damaskus. Nur zwei Monate später reiste Assads Schwager, General Asif al-Schaukat, damalig stellvertretender Leiter des militärischen Geheimdienstes, nach Deutschland und besuchte sowohl den BND, als auch das Bundeskanzleramt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA).   

Deutschlands Agenten haben im Nahen Osten einen guten Ruf. Und das Assad-Regime sucht gleichzeitig wieder Kontakt zum Westen. Man kommt sich näher. Ein Zweckbündnis, von dem sich beide Seiten offenbar viel erhoffen. Und tatsächlich half der syrische Diktator den Europäern bereits im Anti-Terror-Kampf. Das Regime übermittelte schon im Sommer 2014 über die Interpol-Stelle in Damaskus eine Liste mit 3800 Nummern von syrischen Blanko-Pässen, die in die Hände der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gefallen waren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion hervor. 

Die Information war wertvoller als einige Vertreter der Sicherheitsbehörden auch hierzulande zunächst glauben wollten. Wie wertvoll, das wurde erst nach dem 13. November 2015 klar, als IS-Terroristen in Paris mehr als 100 Menschen ermordeten. Mindestens zwei der Attentäter waren als Flüchtlinge getarnt mit verfälschten syrischen Pässen nach Europa eingereist – Pässe ausgerechnet aus der Tranche, vor der Assad gewarnt hatte.

BND-Präsident Schindler wird am 01. Juli seinen Posten räumen. Zuvor aber ist er noch einmal Gastgeber. Und zwar beim alljährlich stattfindenden BND-Sommerfest in Berlin. Geladen sind, natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Vertreter der ausländischen Geheimdienste in Deutschland. Es dürften viele Gäste kommen, denn der BND unterhält Kontakte zu 451 Diensten in 167 Staaten. Wer weiß: Vielleicht sind ja dieses Mal auch die Syrer dabei.

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Der Bundestrojaner – das kann er, und das nicht

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Der Bundestrojaner – das kann er, und das nicht

Vor einem Monat hat der Bundestag mehrheitlich eine der umstrittensten Gesetzesänderungen dieser Legislaturperiode beschlossen. In der Tagesordnung der 240. Sitzung hieß das Vorhaben schlicht: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens”. Konkret geht es darum, die Strafverfolgungsbehörden mit mehr Befugnissen auszustatten. Zu den Standardwerkzeugen der deutschen Polizei sollen zukünftig auch die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Bundestrojaner genannt, gehören. Und zwar nicht nur bei Terrorismus-Abwehr, sondern auch bei geringeren Straftaten wie Drogenhandel.

In den vergangenen Monaten haben wir mehrfach über die staatliche Spionagesoftware und die damit verbundenen technischen und rechtlichen Herausforderungen und Risiken berichtet. Nachfolgend wollen wir einen Überblick darüber liefern, worum es beim Bundestrojaner und seinem umstrittenen Einsatz geht.

Wie funktioniert die reguläre Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)?

Die deutsche Polizei darf im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Kommunikation eines Tatverdächtigen technisch überwachen. Dies wird geregelt durch den Paragraph § 100a der Strafprozessordnung.

Ein richterlicher Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft ermöglicht dann das zeitlich begrenzte Überwachen eines bestimmten Anschlusses (Telefonnummer, IMEI, E-Mail-Adresse etc.). Die Maßnahme heißt Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Zunächst wird eine Überwachung für den Zeitraum von drei Monaten erlaubt, wobei Verlängerungen um jeweils weitere drei Monate möglich sind.

Die Telekommunikationsdienstleister, beispielsweise die Telekom oder O2, sind gesetzlich dazu verpflichtet, der Polizei nach Vorlage einer richterlichen Anordnung die Überwachung eines oder mehrerer Telefon- oder Internetanschlüsse zu ermöglichen. Es wird also nicht das Gerät selbst überwacht, sondern vielmehr der Datenverkehr, der über das Gerät läuft.

Der Datenverkehr wird vom Provider kopiert und an die Polizei ausgeleitet, Bei E-Mails erhält die Polizei sogenannte „Spiegel-Konten“, d.h. jede E-Mail die ein Tatverdächtiger erhält oder verschickt, taucht dann auch in einem kopierten E-Mail-Konto der Polizei auf.

Wie oft TKÜ-Maßnahmen jährlich bundesweit stattfinden, kann auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz eingesehen werden.

Wozu braucht die Polizei eine Spähsoftware?

Klassische Kommunikation wie Telefongespräche, SMS oder E-Mails kann durch die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) abgehört bzw. mitgelesen werden. Neue Kommunikationskanäle wie etwa Chatprogramme auf Smartphones stellen allerdings eine erhebliche technische Herausforderung dar.

Die Anbieter von Messengerdiensten sind in Deutschland bislang nicht gesetzlich verpflichtet, mit Strafverfolgern zusammenzuarbeiten. Wie wir in der WELT AM SONNTAG im Juni berichtet haben, wären die Unternehmen WhatsApp und Threema zu einer solchen Kooperation auch weder bereit noch in der Lage. Es handelt sich um verschlüsselte Kommunikation, zu der nicht einmal die Betreiber der Programme selbst Zugang haben.

Tagesschau vom 18. Juni 2017 zum WELT AM SONNTAG-Bericht

Die Instant-Messenger wie WhatsApp, Telegram, Signal, Viber oder Threema nutzen keine eigene Infrastruktur, sondern funktionieren als Software über den normalen Internet-Datenverkehr. Die Chats, Audionachrichten und auch Sprachanrufe werden bei der TKÜ-Maßnahme nicht erfasst, weil sie meist verschlüsselt stattfinden. Anders als normale Telefonie oder SMS können die Provider diese Kommunikation nicht einfach kopieren und ausleiten.

Die Kommunikation über WhatsApp oder auch Skype wird beim Versenden verschlüsselt und auf dem Empfängergerät wieder entschlüsselt. Um solche Gespräche oder Chats mitschneiden zu können, müssen die Daten also entweder vor dem Verschicken oder nach dem Empfangen überwacht werden. An der Quelle sozusagen. Daher wird dieser Überwachungsmaßnahme Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genannt.

Eine solche Quellen-TKÜ findet direkt auf dem Zielgerät eines Verdächtigen statt. Hier spielen die Provider keine Rolle, sondern das Smartphone oder der Laptop direkt werden angezapft. Das geschieht mit einer heimlich installierten Software – umgangssprachlich Bundes- oder Staatstrojaner genannt.

Wie funktioniert die staatliche Spionagesoftware?

Der Bundestrojaner, im Fachjargon Quellen-TKÜ-Software genannt, soll die Überwachung von Kommunikation ermöglichen, die mit der normalen TKÜ-Maßnahme nicht stattfinden kann. Etwa kryptierte Programme. Die Software zielt demnach speziell auf Internet-basierte Kommunikation, vor allem Messengerdienste, ab.

In der Praxis soll das in etwa so ablaufen: Das Smartphone eines Kriminellen wird ohne dessen Wissen mit dem Trojaner infiziert. Beispielsweise indem der Zielperson ein Foto per E-Mail geschickt wird, an dem versteckt die Software angehängt ist. Sobald der Trojaner auf dem Mobiltelefon installiert ist, können die Ermittler dann sämtliche Kommunikation, z.B. über WhatsApp oder Viber, mitlesen und protokollieren. 

Seit wann gibt es den Bundestrojaner?

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf bereits seit einer Gesetzesänderung im Januar 2009 „mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen“Damals wurde die Anschaffung von kommerziellen Spionageprogrammen beschlossen. Die wiederum auch in den Bundesländern durch die dortigen Landeskriminalämter zum Einsatz kamen.

Im Herbst 2011 hat der Chaos Computer Club (CCC) von einem anonymen Absender eine Festplatte erhalten, auf der sich die Überwachungssoftware des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) befand. Es handelte sich um ein kommerzielles Produkt der Firma DigiTask.

Die CCC-Hacker haben den Quellcode des Trojaners untersucht und stellten fest: Die Software kann viel mehr als sie eigentlich laut Gesetz darf. So konnte der Trojaner nicht nur Skype-Gespräche aufzeichnen, sondern mit der Software konnten auch Dateien auf dem Computer ferngesteuert durchsucht, umgeschrieben, koperiert oder gelöscht werden. Auch die Kamera und Mikrophone konnten gesteuert werden.

Im Bundesinnenministerium sorgte der CCC-Bericht dafür, dass der Einsatz des viel zu potenten Trojaners aus „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gestoppt wurde. Stattdessen wurde das Bundeskriminalamt (BKA) beauftragt eine eigene – juristisch einwandfreie – Spähsoftware zu entwickeln.

Wer hat den Bundestrojaner entwickelt?

Um den neuen Trojaner zu entwickeln, wurde im Jahr 2012 beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden in der Abteilung Operative Einsatz- und Ermittlungsunterstützung (OE) das „Kompetenzzentrum für informationstechnische Überwachung (CC ITÜ)“ eingerichtet. Im dortigen Referat OE 22 wurde schließlich eine eigene Quellen-TKÜ-Software programmiert.

Der BKA-eigene Bundestrojaner trägt die Bezeichnung „Remote Communication Interception Software“ (RCIS). Das Programm wurde im Februar 2016 vom Bundesinnenministerium offiziell zum Einsatz freigegeben. Vorangegangen waren mehrere interne und externe Software-Tests, darunter eine rund 190.000 Euro teure Quellcode-Prüfung durch die TÜV Informationstechnik GmbH.

Zusätzlich zum BKA-Trojaner wurde im Frühjahr 2013 „aus Gründen der Ausfallsicherheit und zur Steigerung der passgenauen Einsatzfähigkeit“, wie das Bundesinnenministerium mitteilte, ein sogenanntes „kommerzielles Produkt“ der FinFisher GmbH / Gamma Group beschafft. Kostenpunkt: Rund 150.000 Euro.

Wie wir in der WELT im Juli berichtet haben, kann der vor Jahren gekaufte Trojaner “FinSpy” bislang noch nicht eingesetzt werden. Die externe Software-Prüfung dauert weiter an.

„Die beschaffte kommerzielle Software wird ebenfalls einer Software-Prüfung durch ein externes Prüflabor unterzogen. Die Prüfung durchlief bisher mehreren Stufen, sie ist noch nicht abgeschlossen“ – Antwort des BMI auf eine WELT-Anfrage, 05. Juli 2017

Neben der CC ITÜ-Stelle im BKA gibt es noch weitere staatliche Stellen, die an Spionageprogrammen oder zumindest an Lösungen für technische Probleme arbeiten. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat im Zuge der technischen Aufrüstung das Projekt “Aniski” zur “Aufklärung nicht-standardisierter Kommunikation und Daten” ins Leben gerufen. In den kommenden Jahren sollen rund 150 Millionen Euro darin investiert werden, verschlüsselte Programme wie WhatsApp zu überwachen. 

Zusätzlich gibt es im Bundesinnenministerium mit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) eine Forschungseinrichtung, die den Sicherheitsbehörden dabei helfen soll, kryptierte Kommunikation zu knacken. ZITiS soll jedoch keine eigenen Befugnisse haben, sprich keine eigenen Überwachungsmaßnahmen starten. In der WELT hatten wir im Juni darüber berichtet, dass ZITiS einige Startschwierigkeiten hat: Nur acht Mitarbeiter (inklusive Chef) gab es in die Hackerbehörde bis dato. 

Was kann der Bundestrojaner?

Offiziell will sich sowohl das Bundesinnenministerium als auch das BKA nicht zu den Fähigkeiten der staatlichen Spionagesoftware äußern. Im April 2016 haben wir jedoch in der WELT am Sonntag berichtet, dass die aktuelle Version der BKA-Software, RCIS 1.0., bislang nur das Programm Skype überwachen kann – und zwar nur auf Computern mit Windows-Betriebssystem. Auf mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets kann der Trojaner aktuell nicht eingesetzt werden.

Was genau der Ersatz-Trojaner von FinFisher kann ist bislang nicht bekannt. Das Unternehmen hat die Software inzwischen jedoch mehrfach einem Update unterzogen. Es ist davon auszugehen, dass der Trojaner wesentlich mehr Programme überwachen kann, als die BKA-Eigenentwicklung.

Im BKA arbeitet man indes an einer Erweiterung der Spähsoftware (RCIS 2.0), mit der zukünftig auch Messengerdienste auf Smartphones überwacht werden können. Das geht aus einem vertraulichen Bericht des Bundesinnenministeriums erfuhr, den netzpolitik.org kürzlich veröffentlicht hat.

„Für den Erhalt der Zukunftsfähigkeit von Quellen-TKÜ ist es erforderlich, die Einsatzmöglichkeit der eigenentwickelten Software technisch zu erweitern und auf mobile Plattformen (z. B. Android, Blackberry, Apple iOS) auszudehnen. Das BKA hierzu hat im 3. Quartal 2016 die Weiterentwicklung der „RCIS“ zur Version 2.0 begonnen. Diese soll nach aktueller Planung in 2017 abgeschlossen werden (einschließlich Softwareprüfung und betrieblicher Freigabe).“Bericht zur Nr. 10 des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu TOP 20 der 74. Sitzung am 10. November 2011, 02. Mai 2017 

Update: Der Bundestrojaner war bislang noch nie im Einsatz. Das haben wir exklusiv am 22. September 2017 in der WELT berichtet. Aus Sicherheitskreisen heißt es, dass die Software – obwohl im Februar 2016 vom Bundesinnenministerium offiziell zum Einsatz freigegeben – noch in keinem einzigen Ermittlungsverfahren genutzt wurde. Der Trojaner sei in seien technischen Fähigkeiten derart beschränkt, dass er in der Arbeitspraxis nahezu untauglich ist. 

Wird der Staat mit dem Bundestrojaner zum Hacker?

Es gibt mehrere Möglichkeiten heimlich Spionagesoftware auf ein Zielgerät aufzuspielen und einzusetzen. Etwa durch die Ausnutzung von Schwachstellen im Programmiercode der Software. Diese Sicherheitslücken werden „Zero Day Exploits“ genannt. Sowohl Cyberkriminelle als auch Geheimdienste setzen solche Software-Schwachstellen gerne für Hackerangriffe ein. Das Wissen um diese Lücken wird daher oft für hohe Summen auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Es gilt als höchst umstritten, ob staatliche Stellen, wie Geheimdienste oder Polizeibehörden dort ebenfalls einkaufen sollten.

Ohne die Sicherheitslücken aber wird es schwierig umbemerkt Spionageprogramme auf einem Smartphone oder Laptop zu installieren. Ein weiteres Problem: Es gibt zahlreiche Chatprogramme auf dem Markt. Und die Liste der Angebote wird in den kommenden Jahren wohl noch länger werden. Einen staatlichen Trojaner zu programmieren, der jede neue Software, jede Version und jedes Update beherrscht, gilt als nahezu unmöglich. Gelöst werden soll das Problem mit “Modulen”, mit denen der Trojaner individuell nachgerüstet werden soll. 

Denkbar ist allerdings auch, dass der Bundestrojaner in seinen weiteren Entwicklungsstadien möglicherweise gar nicht auf einzelne Programme spezifisch zugeschnitten ist. Die Überwachung könnte auch anders stattfinden: Etwa über sogenannte Keylogger, die jeden Tastenbefehl mitschneidet und protokolliert. Oder über Screengrabber, die den Bildschirm des Smartphones heimlich fotografieren oder filmen. Ob solche Maßnahmen datenschutz- und verfassungsrechtlich einwandfrei möglich sind, wird sich wohl erst zeigen, wenn der Trojaner-Einsatz einmal vor Gericht verhandelt wird. 

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Schweizer Spion Daniel M. kommt vor Gericht

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Schweizer Spion Daniel M. kommt vor Gericht

 

Die Akte Daniel M.: Ein Video zeigt den Schweizer Spion in Frankfurt

Eigentlich ist der Schweizer Geheimdienst, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), bei der Auswahl seiner Mitarbeiter klar. „Sie wollen im Mittelpunkt stehen? Was Sie bei der Arbeit tun, muss die ganze Welt wissen? Ohne Sie geht es einfach nicht? Leider können wir Ihnen auch hier nicht helfen”, heißt es in einer Werbebroschüre. „Sie möchten sich fühlen wie James Bond? Ihren Martini trinken Sie geschüttelt und nicht gerührt? Wir können Ihnen hier leider nicht helfen”. Draufgänger und Möchtegern-Agenten sucht man also explizit nicht.

Die Spione der Eidgenossenschaft ließen jedoch ganz offensichtlich nicht immer derartige Sorgfalt bei der Personalpolitik walten. Vor einigen Jahren setzten sie auf die Dienstes eines Mannes, der offenbar nicht sehr viel von Verschwiegenheit hielt. Und auch gerne über sich und seine angeblichen Fähigkeiten redete: Daniel M., 54 Jahre alt, Ex-Polizist aus Zürich. Beruf: Privatermittler.

„Wissen Sie, dem Schweizer Nachrichtendienst, dem hat man alle Zähne gezogen“, lästerte Daniel M. gegenüber einem deutschen Gesprächspartner bei einem konspirativen Treffen in einem Frankfurter Hotel. „Das ist ein lahmer Tiger, das ist eine Ministrantengruppe. Eben darum muss ich jetzt für den Staat hinausgehen.“ Dabei wirkte er fast schon selbst überrascht: „Eigentlich ist das erschütternd, dass die auf Privatleute zurückgreifen müssen.“

Ab dem 18. Oktober muss sich Daniel M. nun in Deutschland für sein „Hinausgehen“ verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat den Schweizer wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeklagt: Daniel M. soll von 2011 bis 2012 im Auftrag des Schweizer Geheimdienstes NDB in Deutschland spioniert haben. Sein Auftrag: deutsche Steuerfahnder bespitzeln, die am Kauf von Steuer-CDs aus der Schweiz beteiligt waren.

Die Vorwürfe des Generalbundesanwalts wirken durchaus schwer. Der Fall Daniel M. aber kommt bei genauerer Betrachtung einer filmreifen Agentenposse gleich. In der WELT haben wir mehrfach über die kuriosen Hintergründe berichtet:

Daniel M. war am 28. April dieses Jahres in einem Hotel in Frankfurt am Main festgenommen worden. Seit Dezember 2016 lag in Deutschland ein Haftbefehl gegen den ehemaligen Polizisten vor. 

In der Schweiz war Daniel M. bereits 2015 wegen Datenhehlerei ins Visier der Bundesanwaltschaft in Bern geraten. Er hatte angebliche Bankdaten an deutsche Auftraggeber verkauft, darunter auch angebliche Schwarzgeld-Konten eines Ex-BND-Chefs. Ein Dossier über die dubiosen Geschäfte samt heimlich mitgeschnittener Video- und Tonaufnahmen von Daniel M. landete schließlich bei dessen ehemaligem Arbeitgeber: der UBS. Die Bank wiederum erstattete Anzeige gegen den Züricher Privatdetektiv.

Lesen Sie hier die WELT-Artikel „Im Auftrag des lahmen Tigers“.

Nach seiner Verhaftung durch die Schweizer Polizei sagte Daniel M. aus, für den Schweizer Geheimdienst in Deutschland tätig gewesen zu sein. Er habe von den Schweizer Spionen den Auftrag erhalten, Informationen über jene Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen gesammelt zu haben, die Steuer-CDs von Schweizer Banken gekauft hatten. Aus Sicht der eidgenössischen Justiz war dies ein Akt der Spionage. Sie erließ daher Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Finanzbeamte.

In Deutschland wurden die Aktivitäten von Daniel M. wohl nur durch einen Zufallsfund bekannt: Werner Mauss, der häufiger im Auftrag des BND tätig war, soll bei der Beauftragung von Daniel M. zur Beschaffung von Bankdaten mitgewirkt haben. Mauss erhielt daher Akteneinsicht beim Schweizer Verfahren gegen M.. Die Unterlagen wiederum, inklusive der Aussagen von Daniel M. zu seinen Schnüffeleien in Deutschland, landeten bei der Staatsanwaltschaft in Bochum, die gegen Mauss wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.

So verworren und komplex der Fall Daniel M. wirken mag: Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass der Schweizer in Deutschland als Spion aktiv war. In seinen früheren Vernehmungen bei der Polizei in Bern hatte M. bereits seine Auftraggeber vom Schweizer Geheimdienst namentlich identifiziert. Es soll sich demnach um Paul Z., Andi B., Thomas I., Marco L. handeln. Die Agenten hätten ihn mit einem Mobiltelefon plus Prepaid-SIM-Karte ausgestattet, teilte Daniel M. mit. Außerdem hätten sie ihn in der Kommunikation mit verschlüsselter Software auf einem Laptop geschult.

Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) hat auf Grundlage der Aussagen von Daniel M. für den Generalbundesanwalt bereits am 23. November 2016 ein Behördenzeugnis erstellt. Demnach handelt es sich bei Paul Z. tatsächlich um einen Schweizer Agenten, und zwar den damaligen stellvertretenden Leiter des NDB. Auch Marco L., ein ehemaliger Polizeibeamter, soll nach BND-Erkenntnissen für den Schweizer Dienst arbeiten.

Laut Anklage soll Daniel M. mit einem deutschen Geschäftspartner, einem Frankfurter Privatdetektiv, in Nordrhein-Westfalen nicht nur Informationen über Steuerfahnder beschafft, sondern auch eine Quelle in der Finanzverwaltung gewonnen haben. Die Person konnte allerdings bis heute nicht identifiziert werden.

Für die fehlenden Informationen zu den Steuerfahndern soll Daniel M. vom Schweizer Dienst rund 13.000 Euro Honorar erhalten haben. Noch einmal 60.000 Euro gab es angeblich für die Platzierung einer Quelle in der NRW-Finanzverwaltung. Außerdem soll Daniel M. etwa 3000 Euro als Monatspauschale bekommen haben.

Für Daniel M. werden indes nicht nur seine eigenen Aussagen zur Agententätigkeit gegenüber den Bernern Ermittlern zum Problem. In der Schweiz haben jüngst offizielle Stellen seine Tätigkeit für den Geheimdienst NDB bestätigt. Ueli Maurer, ehemaliger Verteidigungsminister der Schweiz, und damit auch Schirmherr des NDB, räumte ein, Kenntnis von den Auftragsarbeiten gehabt zu haben. “Ich habe vom Engagement von Daniel M. gewusst”, sagte Maurer im Mai. “Wir haben damals auch dem Gesamtbundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments darüber Bericht erstattet”. 

Auch die Schweizerische Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) lieferte eine Bestätigung für die Spitzeleien von Daniel M. – und spielte gleichzeitig dessen Rolle beziehungsweise die Mitwirkung des Schweizer Nachrichtendienstes bei der Jagd nach deutschen Steuerfahndern herunter.

„Eine erste Durchsicht der Akten zeigt, dass die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst gegen drei Beamte der deutschen Steuerbehörden ohne Beteiligung oder Mitwirkung des Nachrichtendienstes aufgenommen hatte“, heißt es in einer Mitteilung.

Download (PDF, 181KB)

Was daraus nun folgt? Zwischen Deutschland und der Schweiz soll es künftig keine Spionageaktivitäten mehr geben: Berlin und Bern haben im Januar ein entsprechendes No-Spy-Abkommen unterzeichnet. Für Daniel M. dürfte das nur ein geringer Trost sein. Der Ex-Polizist und freischaffende Spion kommt trotzdem vor Gericht. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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Wie Linda W. zur Terrormiliz IS kam

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Wie Linda W. zur Terrormiliz IS kam

Irakisches Magazin Al-Qathaa

Die verstörenden Aufnahmen gingen um die Welt: Ein Mädchen in dunklem Gewand stolpert weinend und mit verzerrtem Gesicht durch die Ruinen zerstörter Häuser. Uniformierte Männer schieben die junge Frau grinsend vor sich her. Manche filmen die Szene mit dem Handy.

Mitte Juli griffen irakische Soldaten in der umkämpften Stadt Mossul die damals 16 Jahre alte Linda W. aus Sachsen auf. Es ist eine Geschichte, die absurd wirkt, viele Fragen aufwirft – und doch keinen Einzelfall beschreibt: Die Schülerin war im Sommer 2016 aus dem Elternhaus in Pulsnitz bei Dresden verschwunden. Über die Türkei war Linda zunächst nach Syrien, später in den Irak gelangt. Sie soll sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.

In der WELT hatten wir im Juli erstmals kurz nach dem Aufgriff des Mädchens über den Fall berichtet. Wir haben den Heimatort von Linda W. in Sachsen besucht, und recherchiert, dass auch drei weitere deutsche IS-Anhängerinnen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in Mossul festgenommen worden waren. Es handelt sich um Fatima M., eine gebürtige Tschetschenin, die zuletzt in Detmold gelebt hat, und um Lamia K. sowie ihre erwachsene Tochter Nadja aus Mannheim.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gegen die vier Frauen inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Deutsche Diplomaten und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienst (BND) hatten bereits Kontakt zu ihnen. Zudem reisten Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) aus Berlin im August nach Bagdad, um die Islamistinnen in der Haft zu vernehmen.

Im Magazin Al-Qathaa, das von der irakischen Justiz herausgegeben wird, erschien jetzt ein Text über Linda W. (Titel “Die Nymphe des Daesh”), der wohl auf einer richterlichen Anhörung beruhen soll. Das Mädchen erzählte dabei angeblich einige Details zu ihrem Weg zur Terrormiliz IS und ihrem Leben im Irak. 

Irgendwann im Sommer 2016 habe sie in Deutschland eine Jordanierin namens Fatima kennengelernt. Die Muslima habe vom Islam erzählt und ihr auch geraten, zu konvertieren. „Sie hat mich einem Mann namens Abu Khaled vorgestellt“, wird Linda W. zitiert. Dabei soll es sich um einen Imam einer Moschee in Süddeutschland handeln. „Abu Khaled“ habe ihr gesagt, er könne sie nicht persönlich treffen, das sei nach islamischem Recht verboten. Stattdessen habe er ihr islamische Schriften geschickt, und sie in Internetforen mit anderen Islamisten in Kontakt gebracht. „Ich denke, Abu Khaled hat mich nicht getroffen, weil er und alle die ihn treffen, von den deutschen Sicherheitsbehörden überwacht werden“, soll Linda W. dem irakischen Gericht berichtet haben.

In einem dieser Foren, so soll Linda W. erzählt haben, lernte sie eine deutsche Frau mit tschetschenischen Wurzeln kennen. Sie habe sich „Mekka“ genannt und den Kontakt zu einem kaukasischen IS-Kämpfer namens „Abu Osama al Shishani“ vermittelt. Der Dschihadist soll die Schülerin gedrängt haben zur Terrormiliz IS zu reisen, um ihn vor Ort zu heiraten. Er habe ihr sogar Ratschläge gegeben, wie sie als Minderjährige in die Türkei reisen könne. Etwa indem sie die Vollmacht ihrer Mutter fälscht.

Im Sommer 2016 reiste Linda W. schließlich von Sachsen nach Frankfurt, und flog von dort in die Türkei. Der vermeintliche Ehemann, „Abu Osama al-Shishani“ habe sie allerdings nicht in Empfang genommen. Er soll sich zu diesem Zeitpunkt wohl bereits wieder in Syrien aufgehalten haben. Die Eheschließung habe daher „über das Telefon“ stattgefunden.

Linda W., so heißt es im Text der irakischen Zeitschrift, sei gemeinsam mit Islamisten aus Tschetschenien von der Türkei über die Grenze nach Syrien gebracht worden. Nach einem Tag in einem „Safehouse“ habe man die Gruppe dann mit Autos nach Mossul in den Irak transportiert. Einen Monat soll Linda W. in einem Lager des IS verbracht haben, dann erst zog sie mit ihrem Ehemann „Abu Osama“ in ein Haus.

Dort habe sie vor allem Hausarbeit verrichtet, und sei kaum nach draußen gegangen, berichtete Linda W. dem irakischen Gericht. Ihr Mann sei ständig in Gefechten gewesen. „Ich weiß nur, dass er ein Kämpfer war. Er hat mir nicht gesagt, was genau er macht“, teilte die Deutsche bei einer Anhörung vor dem Gericht in Bagdad mit. Nur ab und an habe sie Besuch bekommen, etwa von anderen IS-Frauen.

Drei Monate nach der Ankunft in Mossul soll Linda W. die Nachricht vom Tod ihres tschetschenischen Ehemannes erreicht haben. Daraufhin wollte die Sächsin zurück nach Deutschland. Die IS-Terroristen aber lehnten es ab, das Mädchen gehen zu lassen. Stattdessen soll Linda W. rund 200 US-Dollar Kompensation erhalten haben – als „Witwen-Rente“.

Als die irakischen Truppen bei der Offensive in Mossul immer weiter voranrückten, hätten die Dschihadisten die Frauen, darunter zahlreiche Witwen, in einem Krankenhaus in der Altstadt untergebracht, wo sie später von irakischen Anti-Terror-Einheiten, der sogenannten “Goldenen Division”, aufgegriffen wurden. Dann wurden die bereits beschriebenen Aufnahmen des Mädchens gemacht.

Ob Linda W. und die anderen Dschihadistinnen bald nach Deutschland kommen dürfen, bleibt weiter offen Die Staatsanwaltschaft in Bagdad hat ein Strafverfahren gegen die deutschen Frauen wegen IS-Mitgliedschaft eingeleitet. Bei einer Verurteilung könnte ihnen die Todesstrafe drohen. Das Auswärtige Amt ist mit der konsularischen Betreuung der deutschen Staatsbürgerinnen befasst. Aus Sicherheitskreisen heißt es, die irakische Justiz würde die IS-Frauen nur sehr ungern ohne einen Gerichtsprozess in die Heimatländer abschieben. Mindestens müsste wohl ein Deal mit den örtlichen Behörden gemacht werden. Im Gegenzug zur Auslieferung könnten die Iraker etwa Ausbildungskurse durch die deutsche Polizei oder Technik und andere Ausstattung fordern.

Andere europäische Staaten scheinen indes eher kein Interesse an einer Rückkehr von IS-Witwen zu haben. Das jedenfalls teilte jüngst der irakische Botschafter in Belgien mit. “Einige Herkunftsländer wollen sie nicht zurück”, sagte der Diplomat Jawad al-Chlaihawi dem belgischen Fernsehsender RTBF zu den gefangenen Dschihadistinnen. “Frankreich akzeptiert nur die Rückführung von Kindern aus humanitären Gründen, aber zu den erwachsenen Frauen sagen sie uns: ‘Macht mit ihnen, was ihr wollt’.”

investigativ.de

Bundestrojaner: Kein Einsatz trotz Genehmigung

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Bundestrojaner: Kein Einsatz trotz Genehmigung

Am Mittwoch tagte zum zweiten Mal der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des neuen Deutschen Bundestages. Der Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung lautete: „Bericht der Bundesregierung über den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts“. Es ging also diesmal um eines der umstrittensten Werkzeuge der deutschen Sicherheitsbehörden. Um den sogenannten Bundestrojaner.

Lange dauerte der Bericht der Bundesregierung allerdings nicht. Ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) teilte kurz und knapp mit: Der Generalbundesanwalt habe bislang noch in keinem Verfahren die Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung, also den Einsatz des Bundestrojaners, angeordnet. Lediglich “kriminalistische List” sei mehrfach zur Anwendung gekommen. Gemeint ist damit etwa eine Methode die Kommunikation über das Chatprogramm Telegram überwachen zu können. 

Im Blog haben wir den Bundestrojaner bereits mehrfach thematisiert

Seit einer Änderung der Strafprozessordnung im Juni 2017 darf die Polizei bei diversen Straftaten die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung einsetzen. Gemeint ist damit das heimliche Überwachung von Computern und Mobiltelefonen mit einer Spionagesoftware. So soll auch verschlüsselte Kommunikation, wie etwa über WhatsApp, Telegram oder Skype, überwacht werden können.

„Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“ – Strafprozessordnung § 100a A Telekommunikationsüberwachung

Den sogenannten Bundes- oder Staatstrojaner, der für derartige Überwachungsmaßnahmen eingesetzt werden soll, gibt es mittlerweile in zwei Varianten. Beide Programme wurden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) bereits zum Einsatz freigegeben.

RCIS 1.0 (freigegeben seit Februar 2016)

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in jahrelanger Entwicklungsarbeit eine Software entwickelt, mit der verschlüsselte Kommunikation überwacht werden soll. Der Bundestrojaner, dessen fachlicher Name „Remote Control Interception Software“ (RCIS) lautet, funktioniert in seiner ersten Version allerdings lediglich auf Computern, nicht auf mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets. Und er kann bislang nur das sogenannte Voice-Over-IP (VoIP)-Programm Skype überwachen.

Lesen Sie hier: Bundestrojaner kann nur Skype

Im Februar 2016 hat das Bundesinnenministerium den Trojaner des BKA offiziell zum Einsatz freigegeben. Bislang allerdings kam es nur in sehr wenigen Fällen zu Quellen-TKÜ-Anordnungen, bei denen das BKA die Software auch tatsächlich auf Zielgeräten installiert hat bzw. installieren wollte. Aufgrund seiner beschränkten Einsatzfähigkeit gilt RCIS 1.0 aus Sicht der Ermittler weiterhin als wenig brauchbar.

Lesen Sie hier: Der Bundestrojaner – 5,77 Millionen Euro Entwicklungskosten, noch nie eingesetzt

An einer Weiterentwicklung RCIS 2.0 wird seit Jahren gearbeitet. Eigentlich sollte der erweiterte Bundestrojaner im vierten Quartal 2017 fertig sein. Noch aber hat das BKA keine Software für den Einsatz auf Mobilgeräten selbst entwickelt.

FinSpy (freigegeben seit Januar 2018)

Parallel zur BKA-Eigenentwicklung hat das Bundesinnenministerium auch eine kommerzielle Überwachungssoftware der Münchner Firma FinFisher erworben. Sie soll in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation über Messengerdienste wie WhatsApp auf Mobiltelefonen zu überwachen.

Lesen Sie hier: Neuer Bundestrojaner freigegeben, aber noch nie eingesetzt

Im Januar 2018 hat das Innenministerium die FinSpy-Software zum Einsatz freigegeben. Zuvor wurde das Programm von einem TÜV-Unternehmen geprüft. Auch diese Überwachungssoftware für Handys oder Tablets soll bislang vom BKA, entgegen anders lautender Medienberichte, noch nicht eingesetzt worden sein.

Warum wird der Bundestrojaners bislang nicht eingesetzt?

Zwei staatliche Spionageprogramme – die BKA-Software und der gekaufte Trojaner – sind vom Bundesinnenministerium also zum Einsatz freigegeben worden. Eine Rechtsgrundlage für den Einsatz bei Verfahren vom Terrorismus-Verdacht bis zur Steuerhinterziehung gibt es seit der Reform der Strafprozessordnung ebenfalls. Der Bundestrojaner erweist sich jedoch offensichtlich als ein sehr komplexes Werkzeug, dessen Einsatz noch immer einige Schwierigkeiten bereitet.

Lesen Sie hier: Der Bundestrojaner wird entfesselt – Wie vielen Fragen sind noch ungeklärt

Unklar ist beispielsweise immer noch, wie genau der Trojaner für Mobilgeräte auf Smartphones oder Tabletcomputer aufgebracht werden soll. Der physische Zugriff wäre eine Möglichkeit, die Ausnutzung von Software-Schwachstellen (Exploits) eine andere. Äußerst schwierig ist außerdem eine Einsatzfähigkeit auf unterschiedlichen Betriebssystemen wie Android oder iOS. Oder vereinfacht gesagt: Die Überwachungssoftware für WhatsApp & Co. ist bereit, was noch fehlt ist das passende „Brecheisen“ für das Eindringen in das Zielgerät.

Was ist mit der Online-Durchsuchung?

Die Online-Durchsuchung (ODS) gilt aus Sicht der Ermittler, als weitaus ergiebigere Maßnahme als die Quellen-TKÜ. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Mit dem Ausforschen eines Zielgerätes werden umfangreiche Informationen wie etwa gespeicherte Dateien, Fotos oder Videos abgegriffen, eben nicht nur die Kommunikationskanäle.

Aktuell findet die Online-Durchsuchung noch nicht statt. Auch aus Mangel an einer funktionierenden Software. Es soll technische Hürden und Fragen geben, die noch nicht geklärt sind.

Gibt es bald auch den Bundestrojaner für Verfassungsschutz und BND?

Die Maßnahmen der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind bislang ausschließlich in der Strafprozessordnung geregelt. Das heißt: Die Polizei darf entsprechende Software einsetzen, um verdächtige Personen zu überwachen. Für Nachrichtendienste, die schon bei einem Extremismus-, Terrorismus- oder Spionageverdacht tätig werden dürfen, gilt diese Gesetzesgrundlage nicht.

Ein Missstand ist das – jedenfalls nach Ansicht vieler Nachrichtendienstler. Auch bei der geheimdienstlichen Überwachung könnten Werkzeuge wie der Bundestrojaner hilfreich und nützlich sein, heißt es aus den Sicherheitsbehörden. Andere Staaten, allen voran die USA und Großbritannien, setzen staatliche Spionagesoftware regelmäßig ein, um beispielsweise Smartphones von Terrorverdächtigen überwachen zu können.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat vor einigen Jahren mit der „Initiative Technik“ begonnen. Ziel ist es, den Dienst technisch zu modernisieren und aufzurüsten. Auch um im internationalen Vergleich mithalten zu können. Mehr als 150 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt worden.

Zu dieser Initiative gehört auch das Projekt „Aufklärung nicht-standardisierter Kommunikation und Daten“ (ANISKI), das sich damit beschäftigt, verschlüsselte Kommunikation über Messengerdienste zu knacken. Dazu sei man quasi gezwungen, weil man nach aktueller Rechtslage eben keine Quellen-TKÜ-Software einsetzen dürfe, heißt es aus Sicherheitskreisen.

Der Verfassungsschutz hat den Trojaner womöglich bald in seinem Sortiment. Im neuen Koalitionsvertrag, den Union und SPD vor kurzem vorlegten, gibt es zumindest Hinweise darauf, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bald den Bundestrojaner einsetzen könnte.

„Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder vereinheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung. Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf Grundlage eines einheitlichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren“ – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 127

Der Begriff „Datenerhebung“ beschreibt juristisch den Einsatz von diversen nachrichtendienstlichen Werkzeugen. In diesem Sinne werden Daten auch etwa durch den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) oder auch durch technische Überwachung erhoben.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen habe den Wunsch geäußert, in der kommenden Legislatur-Periode auch den Bundestrojaner zu bekommen. Der Verfassungsschutz-Chef sprach in den vergangenen Monaten immer wieder davon, dass seine Behörde einen „vollen Werkzeugkasten“  benötige, um Aufgaben wie die Terrorismus-Abwehr erfüllen zu können. In Bayern wurde bereits per Gesetz der Trojaner für die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz freigegeben. Ähnliche Befugnisse will auch die hessische Landesregierung für den dortigen Verfassungsschutz umsetzen. 

investigativ.de

Wer zieht beim BND ein?

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Wer zieht beim BND ein?

 

Quelle: Google Maps

So langsam kommt Leben in die neue Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin. In den vergangenen Monaten sind einige Referate des Geheimdienstes schrittweise in den monumentalen Neubau an der Chausseestraße gezogen. Irgendwann sollen hier rund 4000 BND-Mitarbeiter arbeiten. Vor allem sogenannte Auswerter und Analysten.

Das Gebäude, dessen Bau im Oktober 2006 begann und rund eine Milliarde Euro gekostet hat, liegt exponiert. Mitten in der Hauptstadt, umgeben von Bürobauten, Cafés und Restaurants. Damit geht auch eine Botschaft einher: Der deutsche Auslandsdienst versteckt sich nicht mehr im Wald von Pullach bei München. Mehr Transparenz, mehr Offenheit, so könnte man meinen.

Auch ein Besucherzentrum gibt es beim BND künftig. Es liegt außerhalb des eigentlichen Hauptgebäudes, in der sogenannten Südbebauung an der Ecke Chausseestraße / Habersaathstraße. Hier soll ein kleines BND-Museum später die Geschichte des Dienstes vermitteln. Ohne Voranmeldung können Besucher hier demnächst einfach vorbeischauen. Direkt nebenan befindet sich eine weitere Kuriosität: eine Gewerbefläche. 193,25 Quadratmeter groß. Ladenfläche mit Keller- und Lagerräumen. Mit zwei Toiletten. 

In der WELT hatten wir im September 2017 über die Mietfläche beim BND berichtet. Lesen Sie hier: „Ein Burgergrill beim BND?“

Warum gibt es eine solche Ladenfläche direkt in der Nachbarschaft zum Geheimdienst? Der schnöde Grund dafür: Da der BND-Neubau so gigantisch groß geplant wurde, verlangte der Berliner Senat, dass ein Teil des Geländes gewerblich nutzbar sein muss.

Bauherrin der neuen BND-Zentrale ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auf deren Immobilienportal wurde die Gewerbefläche „in prosperierender Lage“ beworben. „Das Umfeld ist gastronomisch ausgezeichnet erschlossen. Fußläufig finden sich mehrere Theaterbühnen und andere Kultureinrichtungen. Das Regierungsviertel mit Reichstag und Kanzlergärten ist in 15 min erreichbar“, hieß es im Angebot.

„Das Mietobjekt ist nicht vermietet und wird derzeit am Markt zu Anmietung als Laden- bzw. Verkaufsfläche angeboten. Der städtebauliche Vertrag zwischen der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über die städtebauliche Maßnahme Bauvorhaben Bundesnachrichtendienst vom Juli 2006 sieht in § 6 Absatz 4a die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Verkaufsfläche im Rahmen der Baumaßnahme vor“ – Antwort der BImA auf Anfrage vom September 2017

Mittlerweile ist die Anzeige für die Gewerbefläche auf dem Immobilienportal der BImA verschwunden. Nur noch ein Angebot für ein Objekt in Berlin-Marzahn findet sich dort. Wurden die Räumlichkeiten beim BND also vermietet? Und falls ja, an wen?

„Für die Gewerbefläche in der Südbebauung der BND-Zentrale wurde bislang kein Zuschlag erteilt. Es laufen weiterhin Vermietungsbemühungen. Der Mietpreis der Gewerberfläche wird sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren“ – Antwort der BImA vom 09. März 2018

Angeblich wird also weiter nach einem Mieter für das Objekt gesucht. Und das, obwohl die Anzeige offenbar längst offline genommen wurde. Könnte es sein, dass gar kein Interesse mehr an einer Vergabe an Externe besteht? Es bleibt abzuwarten, ob neben dem BND demnächst wirklich ein Burger-Grill, ein hippes Café oder ein Bioladen einziehen wird.

investigativ.de


Wer ist der deutsche Taliban-Kämpfer Thomas K.?

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Wer ist der deutsche Taliban-Kämpfer Thomas K.?

Die afghanischen und US-amerikanischen Soldaten, die Ende Februar ein Taliban-Versteck in der Provinz Helmand stürmten, wunderten sich: Da war ein Europäer unter den Islamisten, ein Deutscher offenbar.

Die Männer zückten ihre Mobiltelefone und machten Fotos und Video von ihrem ungewöhnlichen Fang. „Ich kann Deutsch sprechen“, sagte der Mann mit dem rotbraunen Bart und blickte müde und verängstigt in die Handykamera. „Ich bin hierher gekommen, um den islamischen Lebensstil zu studieren.“

Die Meldung verbreitete sich rasend schnell in afghanischen Medien. „Deutscher Taliban-Kämpfer gefasst“, hieß es da. Die lokalen Sicherheitskräfte brachten den Deutschen schließlich nach Kandahar. Gerüchte machten die Runden, er habe als „militärischer Berater“ für die Taliban gearbeitet.

Schließlich bekam der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) einige Informationen aus Afghanistan. Die Behörden übermittelten die Daten zu dem festgenommenen Deutschen. Bei ihm soll auch ein deutscher Reisepass gefunden worden sein. Es handelte sich demnach offenbar um Thomas K., geboren im Juni 1981, zuletzt wohnhaft in Worms (Rheinland-Pfalz).

WELT hat am 1. März exklusiv über die Festnahme des deutschen Taliban-Kämpfers berichtet. Lesen Sie hier: Deutscher Taliban-Kämpfer in Afghanistan gefasst

Mittlerweile hat der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Ermittlungen gegen Thomas K. übernommen, wie der SWR in dieser Woche vermeldete. Es geht um den Vorwurf der Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b Strafgesetzbuch).

Für deutsche Sicherheitsbehörden ist Thomas K. kein Unbekannter. Schon Anfang der 2000er-Jahre geriet der Konvertit ins Visier der Terrorermittler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ging jahrelang dem Verdacht nach, dass K. Spendengelder für die Gruppierung „Islamic International Brigade“ (IBB) gesammelt haben soll, die sich auf der UN-Sanktionsliste gegen Terrorfinanzierung befindet. 

Die Organisation soll unter anderem radikalislamische Kämpfer im Kaukasus unterstützt haben. Beweise für eine Terrorfinanzierung fanden die Ermittler jedoch nicht. Ein Verfahren, das 2006 eingeleitet worden war, wurde 2011 wieder eingestellt.

Thomas K. stand allerdings weiter im Visier des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes (LKA) und des Verfassungsschutzes. Zwischen 2007 und 2010 soll der Islamist mehrfach zu Sprach- und Pilgerreisen nach Ägypten und Saudi-Arabien gereist sein. Ende 2012 setzte sich K. dann offenbar nach Pakistan ab. Über den Flughafen Frankfurt am Main soll er zunächst nach Istanbul, und dann weiter ins pakistanische Karachi gereist sein. Seine Reise führte wohl in den Nordwesten Pakistans, in die Stammesgebiete von Waziristan.

2014 warnte das BKA vor einem Anschlag

Zwischen 2005 und 2012 waren zahlreiche Islamisten aus Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um in paramilitärischen Terrorlagern eine Ausbildung zu absolvieren. Die meisten Dschihadisten schlossen sich entweder der Al-Qaida, der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) oder der Islamischen Jihad Union (IJU) an. Zeitweise gab es zudem eine kleine Splittergruppe, die sich „Deutsche Taliban Mudscheddin“ (DTM) nannte.

Im Jahr 2014 erreichten deutsche Sicherheitsbehörden erstmals Informationen, wonach sich Thomas K. offenbar weder der Al-Qaida noch der IBU angeschlossen hatte, sondern dem sogenannten Haqqani-Netzwerk der Taliban.

In Deutschland erwirkte die Justiz daraufhin einen Haftbefehl gegen Thomas K. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Strafgesetzbuch). Das Bundeskriminalamt (BKA) warnte im November 2014 sogar vor einem Attentat. In einem Rundschreiben an internationale Einrichtungen in der afghanischen Hauptstadt Kabul, über das WELT damals berichtet hatte, hieß es, der deutsche Islamist sei gefährlich und plane womöglich einen Selbstmordanschlag.

Ob der rheinland-pfälzische Konvertit tatsächlich an Terrorakten in Afghanistan oder Pakistan beteiligt war, ist derzeit nicht bekannt. Bei seiner Festnahme sollen auch mehrere Waffen, Munition und militärische Ausrüstungsgegenstände gefunden worden sein. Afghanische Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass der Deutsche als eine Art „militärischer Berater“ für die Taliban tätig war. Möglicherweise für die sogenannte “Roten Einheit” des inzwischen getöteten Taliban-Kommandeurs Mullah Shah Wali alias “Haji Nazir”. 

Aktuell befindet sich Thomas K. noch in Afghanistan in Haft. Ob er nach Deutschland überstellt wird, ist noch unklar. Und auch ob deutsche Ermittler den Extremisten vor Ort vernehmen dürfen, steht noch nicht fest.

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BND verweigert Auskunft zum Kampfstoff Nowitschok

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BND verweigert Auskunft zum Kampfstoff Nowitschok

Es ist ein farbloser Stoff von öliger Konsistenz. Wie er riecht, weiß keiner so genau. Denn wer Nowitschok zu nahe kam, starb meist kurz darauf. Eine tödliche Chemiewaffe, entwickelt in den geheimen Labors der Sowjetunion.

Im Frühjahr tauchte Nowitschok ganz plötzlich wieder auf: Der russische Ex-Spion Sergej Skripal und seine Tochter Yulia waren im südenglischen Salisbury mit dem Kampfstoff vergiftet worden – und überlebten. Großbritannien macht Russland für den gescheiterten Anschlag verantwortlich. Der Kreml wiederum weist jegliche Verantwortung zurück. Wir wollten nun erfahren, was der BND über das Gift weiß.

Im Juli haben wir in einem Titelthema der WELT am Sonntag über das Gift Nowitschok, seine Herkunft, seine Erfinder und seine Opfer berichtet. Den Artikel können Sie hier nachlesen: Das Gift – Wie ein Kampfstoff aus der Sowjetunion eine weltpolitische Krise auslöst

An einer Stelle unseres Textes gehen wir auch darauf ein, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) Ende der 1990er-Jahre in den Besitz von Nowitschok gelangt war. Ein russischer Überläufer, ein Wissenschaftler aus einem Geheimprogramm, hatte sich den Deutschen als Quelle angeboten und erklärt, er könne eine bis dato unbekannte Chemiewaffe beschaffen.

Der BND ging damals – in Abstimmung mit dem Kanzleramt – auf den Vorschlag ein. Eine heikle Operation: Konnte man eine russische Chemiewaffe einfach so in die Bundesrepublik bringen? Man entschied sich schließlich für einen anderen Weg: Die Frau des Überläufern brachte die Proben der tödlichen Substanz im Handgepäck per Flugzeug von Russland nach Schweden. In einem dortigen Labor war das Gift dann untersucht worden.

Im August 2001 hatte die schwedische Zeitung „Expressen“ bereits über diese abenteuerliche Operation berichtet. Die „Zeit“ griff die Aktion dann im Mai anlässlich der Skripal-Vergiftung nochmals auf. Und der BND berichtete selbst gegenüber Parlamentariern in vertraulicher Runde über die damalige Nowitschok-Beschaffung.

Wir wollten vom BND wissen, was eigentlich mit den Nowitschok-Proben geschehen ist, die Ende der 1990er Jahre vom russischen Überläufer beschafft worden waren. Mit Bezug zum Umweltinformationsgesetz (UIG) und mit Verweis auf den Artikel in der „Zeit“ vom Mai 2018, fragten wir daher nach dem Verbleib und der etwaigen Vernichtung oder Lagerung des Kampfstoffes.

Am 10. August 2018 bekamen wir eine Antwort aus Pullach: „Der Antrag wird gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 UIG abgelehnt“. Nachfolgend veröffentlichen wir die Absage in vollem Wortlaut.

Download (PDF, 854KB)

Interessant dabei: Laut BND ist der Umgang und der Verbleib von Nowitschok prinzipiell durch das UIG gedeckt. Sprich: Dazu muss eigentlich Auskunft erteilt werden. Andererseits seien die Nachrichtendienste und deren Arbeit „bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit“. Bei Preisgabe solcher Informationen sei „die Funktionsfähigkeit des Staates“ eingeschränkt.

Es bleibt also weiterhin unklar, was mit den Proben der Chemiewaffe damals geschehen ist. Ob sie tatsächlich in Schweden verblieben sind, oder nicht vielleicht doch irgendwann ihren Weg in die Labors des BND nach Pullach oder Berlin fanden.

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